Der Frühling ist da, und mit ihm beginnt die Brut- und Nistzeit vieler heimischer Vögel. Daher ist es gesetzlich verboten, Hecken und Bäume radikal zurückzuschneiden oder gar zu fällen.
Warum gilt das Schnittverbot?
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und Bäume nicht stark beschnitten oder entfernt werden. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. Ziel ist es, brütende Vögel und andere Wildtiere zu schützen, die in Sträuchern und Baumkronen ihren Nachwuchs aufziehen.
Was ist noch erlaubt?
- Pflegeschnitte sind möglich, wenn sie schonend erfolgen und keine brütenden Tiere stören.
- Das Entfernen einzelner, überhängender Äste oder kleiner Formschnitte sind erlaubt, sofern keine Nester betroffen sind.
- Größere Rückschnitte und Rodungen sollten erst wieder ab Oktober stattfinden.
Warum ist das wichtig?
Viele Vögel wie Amseln, Meisen oder Finken bauen ihre Nester in Hecken und Bäumen. Werden diese während der Brutzeit beschnitten, können Nester zerstört und Jungvögel gefährdet werden.
Jetzt ist die Zeit, die Natur ungestört wachsen zu lassen. Wer Hecken und Bäume schneiden möchte, sollte das erst wieder im Herbst tun. Damit leisten wir alle einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Vogelwelt.